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TOP Ö 4.3: Festsetzung der Benutzungsgebühren des Frauenschutzhauses für Nutzerinnen und deren Kinder gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung über die Benutzung des städtischen Frauenschutzhauses für die Haushaltsjahre 2009 und 2010
Bezeichnung
Inhalt
Sitzung:
13.11.2008
416/2008
Beschluss:
einstimmig zugestimmt
Abstimmung:
Ja: 9
Vorlage:
IV/2008/07491
Dokumenttyp
Bezeichnung
Aktionen
Beschlussvorlage
14 KB
Dokumenttyp
Bezeichnung
Aktionen
Beschlusstext
4 KB