Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4.3: Festsetzung der Benutzungsgebühren des Frauenschutzhauses für Nutzerinnen und deren Kinder gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung über die Benutzung des städtischen Frauenschutzhauses für die Haushaltsjahre 2009 und 2010

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.11.2008   416/2008 
Beschluss:einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage:  IV/2008/07491 
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